Fördermittelbegleitung
Fördermittel für energetische Sanierung prüfen und beantragen
Wir ordnen Maßnahmen, technische Nachweise, Antragstermine und Förderwege, bevor Aufträge oder Bauarbeiten Förderchancen gefährden.

Ihre Ausgangslage
Die technische Reihenfolge und die Förderreihenfolge müssen zusammenpassen
Ein fachlich sinnvolles Vorhaben kann seine Förderfähigkeit verlieren, wenn Verträge zu früh geschlossen oder Nachweise zu spät erstellt werden. Deshalb beginnt die Begleitung vor der Beauftragung.
Erst prüfen und beantragen, dann beauftragen
Bei vielen Programmen darf mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung oder Förderzusage begonnen werden. Auch Angebote, Fachplanung und technische Bestätigungen müssen zum richtigen Zeitpunkt vorliegen.
Programmprüfung
Förderziel, Gebäude und geplante Maßnahmen mit aktuellen Programmen abgleichen.
Technische Nachweise
Erforderliche Bestätigungen und Dokumentationen im vereinbarten Umfang erstellen.
Abschlussunterlagen
Umsetzung dokumentieren und Nachweise für die Auszahlung vorbereiten.
So gehen wir vor
01
Vorhaben vor Auftrag prüfen
02
Antrag und Planung koordinieren
03
Umsetzung und Abschluss nachweisen

Keine Förderzusage ohne Programmentscheidung
Die Entscheidung über Förderung und Finanzierung trifft der jeweilige Fördergeber beziehungsweise Finanzierungspartner. Konditionen und Verfügbarkeit können sich ändern; wir können daher keine Förderzusage garantieren.
Häufige Fragen
Antworten auf wichtige Fragen vor Ihrer Entscheidung
Kann eine bereits beauftragte Maßnahme noch gefördert werden?
Das ist häufig ausgeschlossen oder nur unter engen Voraussetzungen möglich. Vor Vertragsabschluss und Maßnahmenbeginn sollten Programm, Antrag und gegebenenfalls aufschiebende Bedingungen geprüft werden.
Können mehrere Förderprogramme kombiniert werden?
Teilweise ja, allerdings gelten Kumulierungsgrenzen und Ausschlüsse. Die konkrete Kombination muss für Vorhaben, Kosten und Antragsteller individuell geprüft werden.
Garantieren Sie eine Förderzusage?
Nein. Die Entscheidung trifft der jeweilige Fördergeber beziehungsweise Finanzierungspartner. Programme können geändert, ausgesetzt oder durch ausgeschöpfte Haushaltsmittel begrenzt werden.