Für Unternehmen und öffentliche Bauherren

Architektur- und Energiekompetenz im Netzwerk für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber

Beate Schimek Wohnbau koordiniert projektbezogene Aufgaben und bindet dafür rechtlich selbstständige Partner aus Architektur, energetischer Fachplanung und Fördermittelbegleitung ein.

Fachliche Bestandsaufnahme an einem öffentlichen oder gewerblichen Gebäude

Komplexe Gebäudeaufgaben brauchen eine belastbare Grundlage

Bei öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden greifen Nutzung, Technik, Energie, Baurecht, Wirtschaftlichkeit und laufender Betrieb ineinander. Eine frühe Bestands- und Aufgabenanalyse schafft Klarheit darüber, welche Leistungen, Nachweise und Fachplaner tatsächlich erforderlich sind.

Öffentliche Auftraggeber

Vorprüfung, Bestandsanalyse und energetische Konzepte für kommunale und andere öffentlich genutzte Gebäude.

Unternehmen und Gewerbe

Architektur- und Energiethemen für Büro, Praxis, Handel, Dienstleistung und weitere Nichtwohnnutzungen.

Eigentümer und Betreiber

Sanierungsstrategie, Fördermöglichkeiten und technische Maßnahmen mit Blick auf Betrieb und Lebenszyklus.

Worauf es in der Praxis ankommt

Bestandsaufnahme und Strategie

Vor Entscheidungen werden Gebäude, Nutzung, technische Anlagen und energetischer Zustand strukturiert aufgenommen.

  • Energetische Bestandsanalyse
  • Thermografie und Wärmebrückenbetrachtung nach Aufgabenstellung
  • Varianten für Sanierung, Umbau oder Erweiterung
  • Priorisierung nach Wirkung, Abhängigkeiten und Budget

Architektur und Genehmigungsplanung

Bauliche und energetische Anforderungen werden gemeinsam entwickelt und mit den notwendigen Fachdisziplinen abgestimmt.

  • Konzept- und Entwurfsplanung
  • Bauantrag und Nutzungsänderung
  • Abstimmung mit Behörden und Fachplanern
  • Koordination technischer und gestalterischer Schnittstellen

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Der freie Architekt Thomas Schimek kann als selbstständiger Kooperationspartner eingebunden werden. Er ist BAFA- und DENA-gelisteter Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude.

  • Bilanzierung und Sanierung nach DIN V 18599
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung
  • Erneuerbare Energien und Wärmeversorgung

Förderung und Nachweise

Fördermöglichkeiten werden passend zu Auftraggeber, Gebäude, Maßnahme und Antragszeitpunkt geprüft.

  • KfW- und BEG-bezogene Fördermittelprüfung
  • Kommunale und unternehmerische Förderwege unterscheiden
  • Erforderliche Energieeffizienz-Nachweise vorbereiten
  • Antragstermine vor Beauftragung und Maßnahmenbeginn beachten

So gehen wir vor

01

Aufgabe, Gebäude und Vergaberahmen klären

02

Unterlagen und Bestand auswerten

03

Varianten und Förderfähigkeit prüfen

04

Planung und Fachbeteiligte koordinieren

05

Umsetzung fachlich begleiten und dokumentieren

Planungsteam bei der koordinierten Bearbeitung eines Projekts

Erfahrung im Netzwerk – passend zur Aufgabe

Der freie Architekt Thomas Schimek verfügt über 32 Jahre selbstständige Berufserfahrung und ist seit mehr als 15 Jahren als Energieberater aktiv. Welche Planungs-, Beratungs- oder Nachweisleistungen selbstständige Netzwerkpartner übernehmen können, wird vorab anhand der konkreten Aufgabe geklärt. Besondere vergabe- oder ausschreibungsrechtliche Anforderungen öffentlicher Auftraggeber werden projektbezogen geprüft und nicht pauschal vorausgesetzt.

Häufige Fragen

Antworten auf wichtige Fragen vor Ihrer Entscheidung

Für welche Nichtwohngebäude ist eine Beratung möglich?

Grundsätzlich können öffentlich und gewerblich genutzte Gebäude geprüft werden. Entscheidend sind Nutzung, Größe, vorhandene Unterlagen, technische Komplexität und der gewünschte Leistungsumfang.

Übernehmen Sie auch eine reine Energieberatung?

Ja. Energieberatung, Bestandsanalyse, Energieausweise, energetische Fachplanung und Fördermittelbegleitung können abhängig von der Aufgabe auch separat beauftragt werden.

Arbeiten Sie für Kommunen und öffentliche Einrichtungen?

Eine fachliche Erstprüfung und Beratung ist möglich. Formale Anforderungen an Vergabe, Eignungsnachweise, Fristen und Vertragsgrundlagen werden für das konkrete Verfahren geprüft.

Können Architektur und Energieplanung gemeinsam bearbeitet werden?

Ja. Gerade bei Umbau und Sanierung ist die gemeinsame Betrachtung sinnvoll, weil Gebäudehülle, Nutzung, Grundriss und Technik voneinander abhängen.

Welche Unterlagen sind für ein Erstgespräch hilfreich?

Hilfreich sind Bestandspläne, Angaben zu Baujahr und Nutzung, Energieverbräuche, vorhandene Energieausweise oder Gutachten, Fotos, bekannte Schäden sowie Ziele, Budget- und Terminvorstellungen.

Kann eine Förderung vorab verbindlich zugesagt werden?

Nein. Programme, Voraussetzungen und Haushaltsmittel können sich ändern. Förderfähigkeit und Antragstermin müssen vor Beauftragung beziehungsweise Maßnahmenbeginn aktuell geprüft werden.

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.